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Neumitglieder
Sie interessieren sich für eine Neumitgliedschaft in der KSPD?
Wir freuen uns über Ihr Interesse.

Mitglieder der KSPD können alle Städte werden, die eine Mindesteinwohnerzahl von 10'000 Einwohnerinnen und Einwohnern haben und über ein eigenes Polizeikorps verfügen, im Verbund mit einem Polizeikorps stehen oder einen eigenständigen Zugriff auf ein kantonales Polizeikorps haben.

Zur Begründung Ihrer Mitgliedschaft ist ein schriftliches Beitrittsgesuch zuhanden des Vorstands an das Sekretariat zu richten. Die genaue Anschrift finden Sie in der Rubrik "Kontakte".
Mitgliederbeiträge
Die Mitgliederbeiträge werden jährlich durch die Vereinsversammlung festgelegt und abgestuft nach den Einwohnerzahlen der Städte erhoben. Zurzeit betragen sie je nach Grösse der Stadt zwischen CHF 1'000.-- und CHF 3'000.-- pro Stadt und Jahr.
Was geschieht beim Amtswechsel der Polizeidirektorinnen und Polizeidirektoren?
Die Mitgliedschaft wird durch den Vorsteher oder die Vorsteherin des Polizei- oder Sicherheitsdepartements der Mitgliedstadt wahrgenommen. Sie ist an die Stadt gebunden, nicht an die Person des jeweils amtierenden Polizeivorstehers oder der amtierenden Polizeivorsteherin. Das heisst, das bei einem Wechsel der Vorsteherschaft die Mitgliedschaft in der Konferenz bestehen bleibt und ohne weiteres durch den neuen Vorsteher oder die neue Vorsteherin wahrgenommen wird.
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Konferenz der Städtischen Polizeidirektorinnen und Polizeidirektoren (KSPD)
c/o Stadt Zürich
Polizeidepartement
Bahnhofquai 3
Postfach
8021 Zürich
info@kspd.net
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