Unter dem Namen "Konferenz der städtischen Polizeidirektorinnen und Polizeidirektoren" (KSPD) besteht ein Verein nach Art. 60 f. ZGB. Die KSPD ist eine Sektion des Schweizerischen Städteverbandes im Sinne von Art. 17 der Statuten des Städteverbandes.
Die im nachfolgenden Link vorliegenden Statuten traten per 1. Dezember 2004 in Kraft.




